First Responder

Als First Responder engagieren sich geschulte Ersthelfer für die Bezirke March und Höfe. Sie leisten Erste Hilfe beim Herz-Kreislaufstillstand und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die Tätigkeit als First Responder in den Bezirken March und Höfe auszuüben gibt es einige Anforderungen an dich.

Anmeldeverfahren, Aktivierung und Inaktivierung

Der First Responder kann sich über das Anmeldeformular «Aktivierung First Responder Bezirk March und Höfe», das auf der Webseite des Rettungsdienstes Spital Lachen AG heruntergeladen werden kann, anmelden.

Als First Responder im Einsatz

Wie läuft ein Einsatz als First Responder ab. Von der Alarmierung, über die Anfahrt, die erste Hilfe vor Ort bis zum Debriefing,

Welche Anforderungen muss ich erfüllen?

Um dich als First Responder in den Bezirken March und Höfe registrieren zu können, musst du in einem der Bezirke wohnen. Sobald du 20 Jahre alt bist und auch in Stresssituationen physisch und psychisch belastbar bist und über eine ausgeprägte Sozialkompetenz verfügst, kommst du als First Responder in Frage. Für die Aktivierung als First Responder reichst du uns einen gültigen BLS-AED-SRC-Komplett Kurs ein. Diesen Kurs musst du alle zwei Jahre auffrischen und uns das Zertifikat nachreichen um aufgeschaltet zu bleiben. Wenn du zu medizinischem Fachpersonal gehörst, welches regelmässig BLS-AED-Schulungen durchläuft, kannst du uns eine Kopie deines Berufsdiploms einschicken. Um alarmiert werden zu können, brauchst du noch ein Smartphone mit einem Android oder iOS Betriebssystem, um die First Responder App installieren zu können.

Anmeldeverfahren und Aktivierung

Wenn du die Anforderungen erfüllst, kannst du dich über das Anmeldeformular «Aktivierung First Responder Bezirk March und Höfe» anmelden.  Zudem installierst du das App «rescue track firstresponder», welches du unter iOS im App Store oder unter Android im Google Play Store findest. Im App kannst du dich erst registrieren, wenn wir deine Unterlagen geprüft haben und dich freischalten. Das geschieht innert 14 Tagen ab Erhalt deiner Unterlagen.

Benötigtes Einsatzmaterial

Für deine Arbeit als First Responder brauchst du eine Taschenmaske zur Beatmung und Einweghandschuhe. Diese Materialien stellen wir dir kostenlos zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung kannst du das Material bei uns im Rettungsdienst Spital Lachen beziehen. Nach einem Einsatz kannst du das Material bei uns ersetzen. Der Eigenschutz im Einsatz ist wichtig und liegt in deiner Verantwortung.

Alarmierung

Alarmiert wirst du durch die Einsatzleitzentrale von Schutz & Rettung Zürich über die App «rescue track First Responder». Bei der Alarmierung erhältst du in der App entweder den Auftrag, die Arbeit am Einsatzort zu unterstützen, oder einen Defibrillator zu holen. AED-Standorte werden dir bei entsprechendem Auftrag im App angezeigt.

Sämtliche Einsätze sind für dich als First Responder freiwillig. Es liegt in deinem persönlichen Ermessen, einen Einsatz anzunehmen und teilzunehmen oder abzulehnen. Wichtig ist, dass du dich zum Zeitpunkt des Alarms physisch und psychisch dazu in der Lage fühlst.

Der Weg zum Einsatzort

Du bist selber darum besorgt, wie du an den Einsatzort gelangst. Wenn du Fragen bezüglich des Einsatzortes hast, kannst du über +41 44 289 33 33 mit der Einsatzleitzentrale Kontakt aufnehmen.

Wenn du dich im Strassenverkehr zum Einsatzort begibst, bist du verpflichtet, dich an die gültigen Regeln und Gesetze zu halten. Du verfügst über keinerlei Sonderrechte und darfst weder deine, noch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Für Übertretungen oder Unfälle haftest du selber. Und denk daran: ein First Responder kann nur helfen, wenn er/sie sicher am Einsatzort ankommt.

Am Einsatzort angekommen

Auch am Einsatzort gilt: Safety first! Falls es nötig ist, sichere zuerst den Einsatzort ab. Bevor du die Behandlung des Patienten anfängst, stelle deinen Eigenschutz sicher indem du dich mit Handschuhen und Taschenmaske ausrüstest. Danach versorgst du den Patienten gemäss BLS-AED-Richtlinien. Wenn der Rettungsdienst oder die Polizei eintreffen, gibst du dich als First Responder zu erkennen und unterstützt das Team nach Bedarf. Sobald der Rettungsdienst vor Ort ist, übernimmt dieser die Leitung und ist für dich der Ansprechpartner.

Schweigepflicht und Datenschutz

Du unterliegst als First Responder der Schweigepflicht. Alle Informationen, die du im Rahmen deiner Tätigkeit erhälst, unterliegen dem Datenschutz und dürfen zu keiner Zeit an Dritte (inkl. den eigenen Angehörigen) weitergegeben werden. Dazu zählen alle Wahrnehmungen, die die Gesundheits-, Privat- oder Intimsphäre von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten betreffen. Dabei kann es sich beispielsweise um den Namen und den Wohnort, den Gesundheitszustand, die Identität von Verwandten oder Bezugspersonen, private Räumlichkeiten oder andere Informationen aus der Privatsphäre einer Notfallpatientin bzw. eines Notfallpatienten handeln. Zudem werden Informationen über Notfallpatientinnen und Notfallpatienten via App auf das Smartphone übermittelt.

Insbesondere ist es strikt untersagt, am Einsatzort Foto- oder Videoaufnahmen zu machen oder Kopien von übermittelten Einsatz- und Personendaten zu erstellen.

Die Verletzung dieser Pflichten kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. First Responder unterstehen auch nach einer Löschung des First Responder-Profils der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Eine Verletzung der Schweigepflicht und des Datenschutzes hat einen sofortigen Ausschluss und eine Inaktivierung als First Responder zufolge.

Du als First Responder anerkennst die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht in einem separaten Dokument bei der Registrierung durch deine Unterschrift.

Versicherungsschutz während First Responder Einsätzen

Du bist als First Responder während deiner Tätigkeit für die Dauer des Einsatzes durch den Rettungsdienst Spital Lachen AG mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Jeder First Responder verfügt zudem über eine Unfallversicherung durch seinen Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse.

Nach dem Einsatz

Das gebrauchte Material kannst du bei uns kostenlos ersetzen (Handschuhe bekommst du u. U. schon vom Team vor Ort, wenn dafür Zeit ist). Ansonsten kommst du bei uns im Rettungsdienst Spital Lachen vorbei. Falls ein öffentlicher Defibrillator eingesetzt wurde, ist dieser durch den First Responder zu retournieren und dessen Betreiber/Eigentümer über die Verwendung des Defibrillators zu informieren. Das Auswerten des Defibrillators nach einem Einsatz ist nicht notwendig.

 

Uns ist bewusst, dass du als First Responder unter Umständen mit einer ausserordentlichen oder belastenden Situation konfrontiert werden kannst. Wenn möglich, werden wir nach dem Einsatz mit den First Respondern vor Ort eine kurze Nachbesprechung durchführen um ein Feedback zu geben und um Fragen zu beantworten. Wenn im späteren Verlauf dennoch Fragen auftauchen oder der Einsatz längere Zeit belastet, kannst du dich bei uns melden (E-Mail oder telefonisch). Selbstverständlich sind wir für die Aufarbeitung des Falles für dich da und vermitteln dir wenn nötig auch entsprechende Fachstellen. Solltest du als First Responder in Folge eines Einsatzes unmittelbar und ausserhalb der Erreichbarkeit des Rettungsdienst Spital Lachen dringend psychologische Unterstützung benötigen, so bestehen folgende Möglichkeiten, diese zu erhalten:

  • 144
  • 117
  • Hausarzt (Notfallärzte der Bezirke March & Höfe)
  • Notfallstation eines Spitals

Rückmeldungen und Qualitätssicherung

Uns ist es ein Anliegen, die Zusammenarbeit zu Gunsten des Patienten optimal zu gestalten. Wenn es doch mal nicht rund läuft und du uns ein Feedback geben willst, hast du über unsere Homepage die Möglichkeit, ein Rückmeldeformular auszufüllen. Damit können Beschwerden, Fehlermeldungen oder Ereignisberichte erstellt werden. Gerne kannst du solche Rückmeldungen auch per Mail an firstresponder@spital-lachen.ch senden.

Schulung und Rezertifizierung

Der First Responder ist selber verantwortlich für die Absolvierung des BLS-AED-SRC-Komplett Kurses und der zwei jährlichen Rezertifizierung.

Jährlich werden zwei BLS-AED-SRC-Komplett-Kurse vom Rettungsdienst Spital Lachen AG angeboten. Die Anmeldung für den nächsten freien Kurs läuft direkt über die Webseite vom Rettungsdienst Spital Lachen AG. Dieser Kurs ist kostenlos, sofern sich die Teilnehmer anschliessend als First Responder engagieren und in den Bezirken March und Höfe ihren Wohnsitz haben.

Neue Daten für den First Responder Kurs werden in Kürze aufgeschaltet

Inaktivierung

Du kannst dein Profil jederzeit und ohne Begründung inaktivieren. Um eine vollständige Löschung deiner Daten zu erreichen, ist es erforderlich, dass du eine entsprechende Benachrichtigung an den Rettungsdienst Spital Lachen sendest. First Responder sind zur Inaktivierung verpflichtet, sofern sie die Anforderungen nicht mehr erfüllen.

Dem Rettungsdienst Spital Lachen bleibt es vorbehalten, bei ungültigem BLS-AED-Zertifikat, bei Verletzung der Schweigepflicht oder des Datenschutzes oder bei Fehlverhalten am Einsatzort den First Responder zu inaktivieren.