First Responder
Als First Responder engagieren sich geschulte Ersthelfer für die Bezirke March und Höfe. Sie leisten Erste Hilfe beim Herz-Kreislaufstillstand und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Als First Responder engagieren sich geschulte Ersthelfer für die Bezirke March und Höfe. Sie leisten Erste Hilfe beim Herz-Kreislaufstillstand und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.


Wenn du die Anforderungen erfüllst, kannst du dich über das Anmeldeformular «Aktivierungsformular First Responder – Bezirke March und Höfe» anmelden. Zusätzlich registrierst du dich online im First Responder-Portal. Nach Eingang und Prüfung deiner Unterlagen schalten wir dein Benutzerkonto innerhalb von 14 Tagen frei. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, wirst du per SMS informiert. Anschliessend installierst du die App «rescue track firstresponder», die im App Store (iOS) und im Google Play Store (Android) verfügbar ist. Die Anmeldung in der App ist erst nach der Freischaltung deines Benutzerkontos möglich. Untenstehend findest du die einzelnen Schritte mit den dazugehörigen Dokumenten und Links für die Registrierung.
Richtlinien «First Responder der Rettungsdienste» & «Weisung für den Einsatz von First Respondern Kt. SZ» durchlesen
Aktivierungsformular ausfüllen und per POST an die draufstehende Adresse senden
Registrierung auf dem First Responder Portal und gültiges Zertifikat hochladen oder sich für einen Kurs im Rettungsdienst anmelden
First Responder App herunterladen und sich aktivieren sobald das Zertifikat auf dem Portal freigegeben wurde
Bei Bedarf Beatmungsmaske und Handschuhe beim Rettungsdienst abholen


Sämtliche Einsätze sind für dich als First Responder freiwillig. Es liegt in deinem persönlichen Ermessen, einen Einsatz anzunehmen und teilzunehmen oder abzulehnen. Wichtig ist, dass du dich zum Zeitpunkt des Alarms physisch und psychisch dazu in der Lage fühlst.
Wenn du dich im Strassenverkehr zum Einsatzort begibst, bist du verpflichtet, dich an die gültigen Regeln und Gesetze zu halten. Du verfügst über keinerlei Sonderrechte und darfst weder deine, noch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Für Übertretungen oder Unfälle haftest du selber. Und denk daran: ein First Responder kann nur helfen, wenn er/sie sicher am Einsatzort ankommt.


Insbesondere ist es strikt untersagt, am Einsatzort Foto- oder Videoaufnahmen zu machen oder Kopien von übermittelten Einsatz- und Personendaten zu erstellen.
Die Verletzung dieser Pflichten kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. First Responder unterstehen auch nach einer Löschung des First Responder-Profils der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Eine Verletzung der Schweigepflicht und des Datenschutzes hat einen sofortigen Ausschluss und eine Inaktivierung als First Responder zufolge.
Du als First Responder anerkennst die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht in einem separaten Dokument bei der Registrierung durch deine Unterschrift.


Selbstverständlich sind wir für die Aufarbeitung des Falles für dich da und vermitteln dir wenn nötig auch entsprechende Fachstellen.
Solltest du als First Responder in Folge eines Einsatzes unmittelbar und ausserhalb der Erreichbarkeit des Rettungsdienst Spital Lachen dringend psychologische Unterstützung benötigen, so bestehen folgende Möglichkeiten, diese zu erhalten:

Jährlich werden zwei BLS-AED-SRC-Komplett-Kurse vom Rettungsdienst Spital Lachen AG angeboten. Die Anmeldung für den nächsten freien Kurs läuft direkt über die Webseite vom Rettungsdienst Spital Lachen AG. Dieser Kurs ist kostenlos, sofern sich die Teilnehmer anschliessend als First Responder engagieren und in den Bezirken March und Höfe ihren Wohnsitz haben.

Dem Rettungsdienst Spital Lachen bleibt es vorbehalten, bei ungültigem BLS-AED-Zertifikat, bei Verletzung der Schweigepflicht oder des Datenschutzes oder bei Fehlverhalten am Einsatzort den First Responder zu inaktivieren.